Die verschiedenerorts immer wieder in ähnlicher Form gestellten Frage lässt sich nach den bei mir vorhandenen Modelleisebahnbücher immer wieder ähnlich beantworten:
Es gilt folgende Faustregel:
Bei der Nachbildung von Hauptstrecken sollten Steigungen von etwa 2,5 % (25 ‰) nicht überschritten werden.
Steigungen über 4 % (40 ‰) im Adhäsionsbetrieb sind zu vermeiden. Um Steigungen von bis zu 4 % (40 ‰) im Adhäsionsbetrieb kommt man auf Heimanlagen meist nicht herum.
Bezüglich dem Lichtraumprofil und damit der Durchfahrtshöhe empfiehlt es sich die
Norm 102 der Normen Europäischer Modellbahnen zu beachten.
In der Spur H0 (Normalspur, Kontinentaleuropa) beträgt dabei die minimale Durchfahrtshöhe für thermische Triebfahrzeuge und Dampflokomotiven 59 mm, aufgerundet 60 mm.
In der Spur H0 (Normalspur, Kontinentaleuropa) beträgt dabei die minimale Durchfahrtshöhe für elektrische Triebfahrzeuge 65 mm. Nicht wirklich viel mehr als bei den thermischen Triebfahrzeugen und den Dampflokomotiven.
Gehen wir nun davon aus, dass für den Unterbau (meist wohl ein Holzprofil) 10 mm Höhe eingesetzt werden und das C-Geleise auch 10 mm hoch ist, ergibt dies folgenden Raum in der Höhe als Richtwerte:
Thermische Fahrzeuge und Dampflokomotive 10 mm + 10 mm + aufgerundet 60 mm = aufgerundet 80 mm
Bei Elektrischen Triebfahrzeuge kommt denn da noch die Höhe der Fahrleitung dazu (meist wohl eine Stromschiene, ein umgekehrt montiertes Schienenprofil) 10 mm + 10 mm + 65 mm + 2,5 mm = aufgerundet 90 mm
Markus, plane für Deine Märklin Anlage ruhig 4 % (40 ‰) ein, aber nicht wirklich mehr.
Um bei Dir Markus auf die nächsthöhere Ebene zu gelangen sind 80 mm einzuplanen. Dies ergibt eine Rampe von 2,0 m Länge.
Übrigens Barni: Elektrische Triebfahrzeuge wie eine SBB Re 4/4 fährt man mit einer Fahrleitung (für die Deutschen Mitleser: Oberleitung). Nur das ist Vorbildgerecht. Deine Drahtbanane ist keine Fahrleitung. Halt Barni: Keine Wiederrede es ist so. Grins.
Christoph